Bruttourlaubsgeld, das einer Berufssteuervorabzug von 17,16% (Pauschale) unterworfen ist
Daten | Berechnung | Betrag |
---|---|---|
(1) Lohn auf 100% | € 5 400,00 | |
(2) Lohn auf 108% | (1) x 1,08 | € 5 832,00 |
(3) Fiktivlohn | € 0,00 | |
(4) Grundlohn für die Berechnung des Urlaubsgeldes | (2) + (3) | € 5 832,00 |
(5) Bruttourlaubsgeld (15,38%) | (4) x 0,1538 | € 896,96 |
(6) Einbehaltung auf das doppelte Urlaubsgeld | (4) x 0,068 x 0,1307 | € 51,83 |
(7) Solidaritätsbeitrag | (5) x 0,01 | € 8,97 |
(8) Steuerbares Urlaubsgeld | (5) - (6) - (7) | € 836,16 |
(9) Berufssteuervorabzug weniger als oder gleich mit €1 650 (17,16%) | (8) x 0,1716 | € 143,48 |
(10) NETTOURLAUBSGELD | (8) - (9) | € 692,67 |
Um Ihr Urlaubsgeld zu berechnen, wird die Totalität Ihrer Bruttolöhne (1) auf 108% (2) gebracht. Unter bestimmten Bedingungen werden bestimmte Abwesenheitstagen (wie die Krankheitstage) für diese Berechnung (3) in Betracht genommen. In diesem Fall wird diesen Abwesenheitstagen ein Fiktivlohn zuerkannt. Der Lohn entspricht, pro Tag, 100% des durchschnittlichen Tageslohnes, das beim LSS angegeben wird.
Das Bruttourlaubsgeld beläuft sich auf 15,38% (5) des Grundlohns( 2+3) des Jahres, das dem Urlaubsjahr vorangeht, bei den verschiedenen Arbeitgebern, wo Sie als Arbeiter gearbeitet haben(1).
Das Bruttourlaubsgeld (5) umfasst :
- das einfache Urlaubsgeld = 8% der Grundlöhne (4)
- das doppelte Urlaubsgeld (5.a) = 7,38% der Grundlöhne (4)
Eine gesetzliche Einbehaltung auf das doppelte Urlaubsgeld (5.a) von 13,07 % wird dem LSS überwiesen.
Der Solidaritätsbeitrag beläuft sich auf 1% des Bruttourlaubsgeldes.
Um das steuerbare Urlaubsgeld zu berechnen: ziehen Sie die Einbehaltung auf das doppelte Urlaubsgeld (6) und den Solidaritätsbeitrag (7) vom Bruttourlaubsgeld ab.
In 2024 beläuft diese Berufssteuervorabzug auf:
- für die steuerbaren Urlaubsgelder ≤ 1 650€: 17,16 % des steuerbaren Urlaubsgeldes
- für die steuerbaren Urlaubsgelder > 1 650€: 23,22 % des steuerbaren Urlaubsgeldes
Um das Nettourlaubsgeld(10) zu bekommen, muss der Betrag der Berufssteuervorabzug (9) vom Betrag des steuerbaren Bruttourlaubsgeldes(8) abgezogen werden.
Das Nettourlaubsgeld stellt ungefähr 12% dar.
Wenn Sie eine Simulation des Betrags Ihres Urlaubsgeldes wünschen, melden Sie sich an zu Ihrem Konto via « Mein Urlaubskonto ».